Fr, 08.06.12 – 21:00 Uhr
Die Ziegenmelkerbalz ein unvergessliches Erlebnis
Landstraße von Eschede nach Oldendorf, Abfahrt Fuhrmannsschänke, Parkplatz 200 m links
Gerhard Seider
So, 10.06.12 – 08:00 Uhr
Tag der offenen Tür an den Habighorster Teichen
am Teichgebiet K 34 zwischen Höfer und Habighorster Höhe
Eckehard Bühring
Fr, 29.06.12 – 20:00 Uhr
Glühwürmchen-Wanderung
Storchennest Ahnsbeck
Die aktuellen Naturbeobachtungen:
Sa, 05.05.12 – 13:00 Uhr
Trauerseeschwalben
am 5.5. über dem Hüttensee zwei wunderschön jagende Trauerseeschwalben für längere Zeit gut zu sehen- sicherlich aber auch hier nur auf dem Durchzug. Weiterhin rund 10 Schellenten, 2 Schnatterenten, mehrere Rohrweihen und sehr viele Rauch- u. Mehlschwalben, auch einige Mauersegler und Uferschwalben über den Teichen/Hüttensee-Rundweg. auch 1 Pirol gehört sowie Kuckucke reichlich.
Meissendorf
Jens Reinke
Di, 01.05.12 – 07:20 Uhr
der 1. Kuckuck
den ersten Kuckuck-Ruf in diesem Jahr habe ich am 1. Mai ganz früh im Wald am Friedhof in Unterlüß gehört.
Unterlüß, Wald am Friedhof
eberle
Do, 03.05.12 – 18:00 Uhr
Hornissenköniginnen und Teichmolche
An unserem Teich flogen 2 Hornissenköniginnen, während 3 Teichmolche unter Wasser balzten.
Paulmannshavekost
Werner Könecke
Aufgrund des zu erwartenden weiteren Ausbaus der Windenergie auch im Binnenland sowie der (Fern-)Wirkungen von Einzelanlagen und Windparks ist es notwendig, jetzt steuernd einzugreifen. Ein Wildwuchs der Windenergieanlagen (kurz WEA) muß verhindert werden. Aus Sicht des NABU sind in einer großräumig angelegten Standortsuche für WEA und Windparks frühzeitig die Belange des Naturschutzes und die Bedeutung der Landschaft als Erholungsraum für den Menschen zu berücksichtigen. Windkraftnutzung darf nicht um jeden Preis und nicht an jedem Ort gefördert werden.
Der Landkreis hat kurzfristig mittels eines Fachgutachtens die Standorte für den gesaraten Landkreis Celle zu ermitteln, die für eine Nutzung der Windkraft geeignet sind und bei denen es nicht zu schwerwiegenden Konflikten mit Natur und Landschaft kommt. Dabei sind insbesondere die Bedeutung der Landschaft als Erholungsraum für den Menschen und Lebensraum für die Vogelwelt (z.B. Brutgebiete für Wiesenvögel, Zugstraßen und Rastplätze von Kranichen) zu berücksichtigen.
Auf der Grundlage des Fachgutachtens sind im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Celle Vorranggebiete für die Sicherung und Entwicklung der Windenergienutzung auszuweisen. Außerhalb dieser Vorranggebiete ist die Errichtung von WEA auszuschließen.
Die Gemeinden weisen nur Flächen aus, die im Einklang mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm stehen oder im Fachgutachten als konfliktfrei dargestellt sind. Bereits bestehende Flächenausweisungen sind entsprechend anzupassen.
Die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände sind im Landkreis Celle bei allen Vorhaben von WEA, gleich welcher Größe und Höhe, frühzeitig zu informieren und zu beteiligen.
Innerhalb eines Vorranggebietes sind WEA mit gleichem Erscheinungsbild aufzustellen. Dies gilt insbesondere in bezug auf Höhe und Gestalt, Drehrichtung und -geschwindigkeit. Die Windparks sollen mindestens drei, maximal fünfzehn Anlagen umfassen. Einzelanlagen sind abzulehnen.
Ergänzend zu den Abstandsempfehlungen gemäß Runderlaß des MI vom 11.07.96 fordert der NABU folgende Abstände von WEA:
zu Brutplätzen von besonderen Arten, wie Weiß- und Schwarzstorch, Kranich, mindestens 2.500 m
zu Niederungsgebieten von Fließgewässern, die Bedeutung für rastende Vögel haben, mindestens 1.000 m
NABU Kreisverband Celle • Schuhstraße 40 • Telefon 0 51 41 / 66 68 NABU | NABU Niedersachsen | Naturbeobachtungen | Links | Impressum