So, 01.08.10 - 14:00 Uhr
„Sag mir, wo die Blumen sind" Siegerbilder des Fotowettbewerbs mit Katja Ebstein
Haus der Natur in Oldendorf
So, 15.08.10 - 15:00 Uhr
Radtour zu den Projektgebieten des NABU in der Allerniederung
Parkplatz vor der ehem. Gaststätte Köttermann in Lachtehausen
Heinz Klepsch und John Oliver Wohlgemuth
So, 29.08.10 - 07:00 Uhr
Naturschutzgebiet „Lüneburger Heide“ und Wilseder Berg
Schützenplatz Celle (ehem. Haus der Jugend) oder 7:45 Uhr Bergen, Ortsausgang Richtung Soltau (Einkaufszentrum)
Ulrich Pittius
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www.nabu-kreis-celle.de
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Der NABU tritt für den Ausbau alternativer Energien ein, fordert aber ihre sozial-, umwelt-und naturverträgliche Gestaltung. Aufgrund des zu erwartenden weiteren Ausbaus der Windenergie auch im Binnenland sowie der (Fern-)Wirkungen von Einzelanlagen und Windparks ist es notwendig, jetzt steuernd einzugreifen. Ein Wildwuchs der Windenergieanlagen (kurz WEA) muß verhindert werden. Aus Sicht des NABU sind in einer großräumig angelegten Standortsuche für WEA und Windparks frühzeitig die Belange des Naturschutzes und die Bedeutung der Landschaft als Erholungsraum für den Menschen zu berücksichtigen. Windkraftnutzung darf nicht um jeden Preis und nicht an jedem Ort gefördert werden.
Der Landkreis hat kurzfristig mittels eines Fachgutachtens die Standorte für den gesaraten Landkreis Celle zu ermitteln, die für eine Nutzung der Windkraft geeignet sind und bei denen es nicht zu schwerwiegenden Konflikten mit Natur und Landschaft kommt. Dabei sind insbesondere die Bedeutung der Landschaft als Erholungsraum für den Menschen und Lebensraum für die Vogelwelt (z.B. Brutgebiete für Wiesenvögel, Zugstraßen und Rastplätze von Kranichen) zu berücksichtigen.
Auf der Grundlage des Fachgutachtens sind im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis Celle Vorranggebiete für die Sicherung und Entwicklung der Windenergienutzung auszuweisen. Außerhalb dieser Vorranggebiete ist die Errichtung von WEA auszuschließen.
Die Gemeinden weisen nur Flächen aus, die im Einklang mit dem Regionalen Raumordnungsprogramm stehen oder im Fachgutachten als konfliktfrei dargestellt sind. Bereits bestehende Flächenausweisungen sind entsprechend anzupassen.
Die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände sind im Landkreis Celle bei allen Vorhaben von WEA, gleich welcher Größe und Höhe, frühzeitig zu informieren und zu beteiligen.
Innerhalb eines Vorranggebietes sind WEA mit gleichem Erscheinungsbild aufzustellen. Dies gilt insbesondere in bezug auf Höhe und Gestalt, Drehrichtung und -geschwindigkeit. Die Windparks sollen mindestens drei, maximal fünfzehn Anlagen umfassen. Einzelanlagen sind abzulehnen.
Der Abstand zwischen den Windparks darf 5 km nicht unterschreiten.
Die Höhe der WEA ist auf maximal 100 m zu begrenzen. Es sind Gutachten über Verhalten der Brut- und Rastvögel einzuholen.
In folgenden Gebieten dürfen grundsätzlich keine WEA aufgestellt werden (Ausschlußgebiete):
Ergänzend zu den Abstandsempfehlungen gemäß Runderlaß des MI vom 11.07.96 fordert der NABU folgende Abstände von WEA:
zu Brutplätzen von besonderen Arten, wie Weiß- und Schwarzstorch, Kranich,
mindestens 2.500 m
zu Niederungsgebieten von Fließgewässern, die Bedeutung für rastende Vögel haben, mindestens 1.000 m