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So, 01.08.10 - 14:00 Uhr
„Sag mir, wo die Blumen sind" Siegerbilder des Fotowettbewerbs mit Katja Ebstein
Haus der Natur in Oldendorf

So, 15.08.10 - 15:00 Uhr
Radtour zu den Projektgebieten des NABU in der Allerniederung
Parkplatz vor der ehem. Gaststätte Köttermann in Lachtehausen
Heinz Klepsch und John Oliver Wohlgemuth

So, 29.08.10 - 07:00 Uhr
Naturschutzgebiet „Lüneburger Heide“ und Wilseder Berg
Schützenplatz Celle (ehem. Haus der Jugend) oder 7:45 Uhr Bergen, Ortsausgang Richtung Soltau (Einkaufszentrum)
Ulrich Pittius

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Der Kormoran - Vogel des Jahres 2010

Fischfressende Vogelart ist natürlicher Bestandteil unserer Gewässer

Der NABU und der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) haben den Kormoran zum „Vogel des Jahres 2010“ gekürt. Die beiden Verbände wollen sich damit offensiv für den Schutz des Kormorans einsetzen, der nach seiner Rückkehr an Seen und Flüsse wieder zu tausenden geschossen und vertrieben wird.

Unter dem Vorwand eines ausgewogenen Kormoran-Managements haben mehrere Bundesländer spezielle Kormoran-Verordnungen erlassen, die den bestehenden Schutz der Vögel untergraben. Diese Verordnungen erlauben die Tötung von Kormoranen unabhängig von einem Schadensnachweis an Fischbeständen, oft flächendeckend, selbst in Naturschutzgebieten, teilweise sogar ausdrücklich während der Brutzeit. Die Bilanz ist beschämend: Jedes Jahr werden in Deutschland wieder rund 15.000 Kormorane getötet – als sogenannte „Schadvögel“.

Kormoran Carton
Kormoran Carton

Jahrzehntelang war der Kormoran aus Deutschland so gut wie verschwunden – das Ergebnis intensiver Verfolgung durch Fischer und Angler. Erst nach konsequentem Schutz leben in Deutschland heute wieder rund 24.000 Brutpaare, davon mehr als die Hälfte in großen Kolonien nahe der Küste. Ihre Zahl hat sich in den letzten Jahren stabilisiert. „Die Rückkehr des Kormorans ist ein Erfolg für den Vogelschutz, auf den wir stolz sein können“, so der NABU. Berufsfischer und Angler versuchen jedoch, die Vertreter von Politik und Behörden von angeblichen Gefahren, wie der Bedrohung von Fischarten und massiven wirtschaftlichen Schäden durch den Kormoran, zu überzeugen.

Doch Kormorane vernichten keine natürlichen Fischbestände und gefährden langfristig auch keine Fischarten. Vielmehr kommt es darauf an, sich für die ökologische Verbesserung unserer Gewässer einzusetzen – damit alle Fische und Wasservögel Raum zum Leben haben. Aus Sicht von NABU und LBV müssen fischfressende Vogelarten wie der Kormoran als natürlicher Bestandteil unserer Gewässerökosysteme akzeptiert werden.

Sie lehnen eine flächendeckende Regulierung der Kormoranbestände grundsätzlich ab. Denn es gibt Alternativen. Zu den zeitgemäßen Strategien zählt vor allem, Ruhezonen für Wasservögel zu schaffen. So werden sie an Orte gelenkt, an denen sie problemlos geduldet werden können. Dazu zählen größere Stillgewässer und Flüsse ebenso wie die Küste. Wenn sich Kormorane hier ungestört von reichhaltigen Fischbeständen ernähren können, verringert sich auch der Druck auf Fischzuchtanlagen oder die Rückzugsräume seltener Fischarten.

Kormorane fangen bevorzugt Fische, die sie ohne großen Aufwand erbeuten können – sie sind Nahrungsopportunisten. Darum stehen vor allem häufige und wirtschaftlich unbedeutende „Weißfische“ wie Rotaugen, Brachsen und andere Kleinfische auf ihrem Speiseplan, die besonders in nährstoffreichen Gewässern in großen Mengen vorkommen. „Edelfische“ wie Felchen oder Äschen machen wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge nur geringe Anteile ihrer Nahrung aus.

An Fischzuchtanlagen gibt es Möglichkeiten, wirtschaftliche Schäden durch Kormorane zu verhindern, ohne den natürlichen Bestand der Vogelart erneut zu gefährden. Sie können durch das Überspannen mit weitmaschigen Drahtnetzen sowie durch optisches und akustisches Vertreiben wirksam geschützt werden.

Ausstellung zum Kormoran

Die NABU-Gruppe Hermannsburg/Faßberg zeigt in einer Plakatausstellung im Haus der Natur in Oldendorf alle Basisinfos zum Leben und Wirken des Kormorans. Eröffnung am Sonntag, dem 16. Mai, von 14 bis 18 Uhr. Weitere Termine: 23., 24. und 30. Mai, 6. und 13. Juni.

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