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Naturbeobachtungen

Di, 21.02.2023 – 09:30 Uhr : Regenschauer ∿ 8 °C

Viele Silberreiher

Auf einer Wiese an der Örtze stehen 11 Silberreiher.

Baven

Jürgen Eggers

Mo, 06.02.2023 – 16:30 Uhr : heiter ∿ 2 °C

Weißstorch in Adelheidsdorf

Auf der Feuchwiese am Kükengraben Weißstorch stehend von B3 aus gesehen, ebenso am Folgetag selbe Uhrzeit.

Adelheidsdorf

Martin B

Do, 11.08.2022 – 19:55 Uhr : wolkenlos ∿ 30 °C

Drei Störche

Auf zwei Straßenlaternen und einem Dach stehen drei Störche. Im Juli und August herrscht große Hitze und Dürre. Letzte Woche wehte eine große Staub- und Sandwolke von Beckedorf nach Oldendorf.

Einmündung Straße Beutzener Weg in Oldendorf

Jürgen Eggers

Fr, 17.06.2022 – 21:45 Uhr : wolkenlos ∿ 18 °C

Taubenschwänzchen

2 Taubenschwänzchen

in unserem Garten

Karin Seider

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Themen » Windenergie

Positionspapier zur Windenergie im Landkreis Celle

Der NABU bekennt sich zu einer naturverträglichen Energiewende. Der Ausbau der Windenergieanlagen darf aber nur geringe negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben.

Im Rahmen der Überarbeitung und Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2015 hat der Landkreis Celle im Oktober 2014 Potenzialflächen für den weiteren Ausbau von Windenergieanlagen(WEA) ausgewiesen. Um Konflikte mit Natur- und Landschaftsschutz zu vermeiden, wird den nun anstehenden Umweltverträglichkeitsprüfungen(UVP) besondere Bedeutung zugemessen.

Aus NABU-Sicht sind die Funktionen der Landschaft als Erholungsraum für den Menschen und als Lebensraum für die Tier- und Pflanzenwelt mindestens gleichgewichtig mit anderen Interessen zu berücksichtigen. Neben ökologischen Gesichtspunkten müssen alle WEA-Planungen die Forderung nach intakten Landschaften berücksichtigen. Es darf nicht sein, dass der in § 1 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zwingend geforderte Schutz des unberührten, unsere Heimat prägenden Landschaftsbildes bei der Aufstellung des RROP vernachlässigt wird.

Windkraftnutzung darf deshalb nicht um jeden Preis und nicht an jedem Ort zugelassen bzw. gefördert werden.
Der NABU fordert im Einzelnen

1. Grundsätzlich sollte dem Repowering von vorhandenen WEA Vorrang gegeben werden.
Unter Repowering wird der Ersatz älterer WEA durch leistungsstärkere Anlagen verstanden. Dadurch kann eine bessere Ausnutzung der verfügbaren Anlagenstandorte erreicht werden. Ebenso ist der Zubau neuer WEA an bestehenden der Errichtung von Anlagen an neuen Standorten zu bevorzugen. Dabei sind die gültigen immissions- und naturschutzrechtlichen

Bestimmungen und Vorgaben einzuhalten. Außerdem ist auch eine erneute UVP
durchzuführen.

2. Die gesetzlich anerkannten Naturschutzverbände sind im Landkreis Celle bei allen Genehmigungs- und Bauvorhaben von WEA, gleich welcher Anzahl, Größe und Höhe, frühzeitig zu informieren und zu beteiligen.

3. Innerhalb eines Vorranggebietes sind nur WEA mit gleichem Erscheinungsbild aufzustellen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Höhe, Gestalt und Drehgeschwindigkeit. Aus ästhetischen Gründen sollte durchweg eine einheitliche und gedeckte Farbgebung verbindlich vorgeschrieben werden. Anträge auf Genehmigung von einzelnen ‚wilden‘ WEA müssen aus ökologischen und landschaftspflegerischen Gründen konsequent abgelehnt werden.

4. In bzw. in unmittelbarer Nähe (Mindestabstand 1200 Meter; bei besonderer gebiets- oder schutzzweckspezifischer Empfindlichkeit u.U. größere Abstände) zu folgenden strikten Ausschlussgebieten dürfen keine WEA aufgestellt werden:

5. Abstandsregelungen sollten sich an den Empfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG - VSW) vom Mai 2014 orientieren. In Anlehnung an die Empfehlungen des Niedersächsischen Landkreistages(NLT) vom Okt. 2014, der sich an den Vorschlägen der LAG - VSW orientiert, fordert der NABU daher zum Beispiel zu Brutplätzen besonderer Arten folgende Mindestabstände von WEA:

6. In Anbetracht der in den letzten Jahren stetig wachsenden Nabenhöhen und Baugrößen von WEA fordert der NABU-Kreisverband Celle als grundsätzlichen Mindestabstand zu Wohnhäusern das Zehnfache der jeweiligen Anlagenhöhe (Nabenhöhe + Rotorradius).

Positionspapier als PDF


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